Archivgut
Bestand
Archiv Gertrud Haldimann-Weiss
1930-1988
,
12 Schachteln
Weitere Informationen
Einrichtung: | Gosteli Archiv | Bern |
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Bestell-Signatur: | AGoF 557 |
Jahr: | 1930-1988 |
Sprache: | Nicht einzuordnen |
Beschreibung: | |
Form und Inhalt: Das Archiv von Gertrud Haldimann-Weiss umfasst zum grössten Teil schriftliche Unterlagen zu ihrem Wirken als Gegnerin des Frauenstimmrechts und in späteren bürgerlichen Komitees. Der Grossteil der Dokumente ist chronologisch geordnet. Die frühen Dokumente (1944 - 1955) stammen gemäss Aussage Frau Haldimanns aus dem Nachlass von Frau Margret Matti-Steudler aus Meiringen. Diese habe der Sohn von Frau Matti Frau Haldimann-Weiss überlassen. Frau Matti-Steudler war seit 1944 aktiv in der Frauenstimmrechtsfrage. Es ist davon auszugehen, dass die Dokumente in den Dossiers 4/1 und 4/2 von Frau Matti-Steudler stammen. Die ersten Dokumente von Frau Haldimann-Weiss stammen vom Januar 1945. Es handelt sich um einen Brief an eine Frau Amstutz, welche einen Text von Frau Haldimann-Weiss an ihr bekannte Nationalräte weiterleiten soll. Im Text äussert sich Frau Haldimann-Weiss gegen den FHD und für ein weibliches Dienstjahr, welches die Mütter entlasten soll (2/1). Das erste Dokument zum Frauenstimmrecht ist ein Inserat, welches Frau Haldimann-Weiss 1956 in Berner Zeitungen schaltete: «Stimmbürger bedenkt: 80% aller mehrjährigen Berner Frauen lehnen das politische Mitspracherecht ab» unterzeichnet «Aktionskomitee der Gegnerinnen politischer Mitarbeit» (4/3). Die nächsten und umfassenden Akten folgen erst 1958 mit der Gründung des Frauenkomitees gegen das Frauenstimmrecht. In der Archivschachtel Nr. 1 befindet sich persönliche Korrespondenz mit einem Freund der Familie, Herrn Alfred Diekmann, einem Kaufmann aus Hamburg. Die Archivschachteln Nr. 2 und 3 enthalten die Korrespondenz zur Frauenstimmrechtsfrage. Ich habe mich bemüht, die Einordnung nach den jeweils wechselnden Organisationen und Abstimmungskampagnen zu ordnen. Da die Korrespondenz mit vielen verschiedenen Personen stattfindet und sich die Briefe teilweise aufeinander beziehen, erachtete ich eine Ordnung nach Person als wenig sinnvoll und beliess es bei der vorhandenen chronologischen Abfolge. Ab Archivschachtel Nr. 4 sind die Akten der verschiedenen Vereine und Komitees der Stimmrechtsgegnerinnen zu finden. Es finden sich jeweils auch Akten von gemischten oder reinen Männerkomitees, jedoch in viel geringerem Umfang. Es handelt sich bei diesen vor allem um zugesandte Kopien. Der Aktenbestand umfasst Statuten, Protokolle, Referate, Finanzen, Mitgliederlisten, Argumentationshilfen, Pressemitteilungen. Die ersten sehr spärlichen Akten stammen vom «Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht», welches sich gegen die fakultative Einführung des Stimmrechts in den Gemeinden im Kanton Bern aus dem Jahre 1944 richtete. Es handelt sich hierbei um den Nachlass der damaligen Präsidentin Frau M. Matti-Steudler aus Meiringen. Frau Haldimann-Weiss war nach den vorhandenen Akten dazumal noch nicht aktiv. Zur eidgenössischen Abstimmung 1959 wurde 1958 das «Schweizerische Frauenkomitee gegen das Frauenstimmrecht» aktiv. Hier übernahm Frau Haldimann- Weiss an der zweiten Sitzung den Vorsitz. Dieses Komitee wurde 1959 nach der Abstimmung in den Verein «Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht» umgewandelt. Frau Haldimann-Weiss wurde zur ersten Präsidentin gewählt. Diese Organisation bestand weiter bis zur zweiten eidgenössischen Abstimmung zum Frauenstimmrecht im Jahre 1971. In der Archivschachtel Nr. 5 sind Akten der kantonalen Sektionen des «Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht» in Bern, Solothurn und Zürich vorhanden. In Solothurn war die Schwester von Frau Haldimann-Weiss, Frau Dr. M. Herzog-Weiss Präsidentin des Bundes. Zudem enthält sie Bestände des gemischten «Aktionskomitees gegen das Frauenstimmrecht» im Kanton Bern zur kantonalen Abstimmung 1968. In Archivschachtel Nr. 6 befinden sich Presseberichte zur kantonal bernischen Frauenstimmrechtsabstimmung 1968. In der Archivschachtel Nr. 7 Dossiers 5 - 7 finden sich Akten zu verschiedenen gemischten Komitees, welche in der Abstimmung 1971 neben dem «Bund der Schweizerinnen» aktiv werden: «Eidgenössische Aktion gegen die Frauenstimmrechtsvorlage» (Markus Herzig, Brugg), «Aktionskomitee gegen die Verpolitisierung der Frau» (Dr. Franz Gächter, St. Gallen), «Komitee zum Schutz der politisch nicht interessierten Frau» (Emil Rahm, Hallau). Archivschachtel Nr. 8 enthält Akten zum «Arbeitskreis für Familien- und Gesellschaftspolitik» (ARFAG), welcher nach der Annahme des Frauenstimmrechts 1971 gemeinsam von Frau Haldimann-Weiss und Herrn Markus Herzig gegründet wurde. Dieser Kreis setzte sich zum Ziel, die Frauen auf die neuen politischen Pflichten vorzubereiten und gab über die anstehenden Abstimmungsvorlagen und Wahlen Stimmempfehlungen ab. Diese Akten reichen bis 1988.Verwaltungsgeschichte / Biographie: Gertrud Haldimann-Weiss (22.01.1907 - 25.12.2001) war eine der bestbekannten und vehementesten Gegnerinnen des Frauenstimmrechts in der Schweiz. Sie engagierte sich in der Öffentlichkeit sowohl bei den eidgenössischen Abstimmungen 1959 und 1971 als auch bei verschiedenen kantonalen Urnengängen gegen die Einführung des Frauenstimmrechts. Gertrud Haldimann-Weiss war Vorsitzende des «Schweizerischen Frauenkomitees gegen das Frauenstimmrecht» von der zweiten Sitzung am 10. September 1958 bis zu dessen Überführung in den «Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht» am 22. Mai 1959. In diesem Verein war sie bis zur Versammlung vom 23. November 1967 Präsidentin, dann wurde sie zur Ehrenpräsidentin des Schweizerischen Bundes ernannt, was sie bis 1971 in aktiver Rolle blieb. Jda Monn-Krieger aus St. Niklausen (Luzern), die Aktuarin, übernahm das Präsidium. 1959 gründete und präsidierte Frau Haldimann-Weiss auch den «Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht – Kanton Bern». In dieser Kantonalsektion blieb sie nach vorhandenen Angaben Präsidentin bis zur eidgenössischen Abstimmung 1971. Gertrud Haldimann-Weiss trug sich am 10. September 1958 mit folgenden Eingaben in die Präsenzliste des «Schweizerischen Frauenkomitee gegen das Frauenstimmrecht» ein: «Apothekerin, protestantisch, freisinnig» (Dossier 4/4), obwohl eine Parteimitgliedschaft auszuschliessen ist. Der Grossteil des Privatarchivs besteht aus Akten, welche in Zusammenhang mit dieser politischen Arbeit entstanden sind. Gertrud Weiss wurde am 22. Januar 1907 als jüngstes von sechs Kindern des Rudolf Weiss, Spenglermeister, und der Marta, geborene Hari, in Bern geboren. Mit 13 respektive 14 Jahren verlor sie ihren Vater und den geschätzten ältesten Bruder. Nach dem Gymnasium studierte sie Pharmazie an der Universität Bern mit Abschluss im Mai 1931. Im Mai 1933 heiratete sie den Augenarzt Dr. Carl Haldimann. Die Familie lebte am Kollerweg 18 mit den Kindern Rudolf, Peter, Elisabeth, Franz, Therese und Beat. Frau Haldimann-Weiss leistete administrative Mitarbeit in der Praxis ihres Gatten an der Kramgasse 16 in Bern. Herr Carl Haldimann verstarb 1983, nachdem bereits frühere gesundheitliche Probleme grosse Fürsorge der Gattin bewirkten. 1987 erlag die jüngere Tochter Therese einem Krebsleiden. 1998 zog Frau Haldimann-Weiss vom Gryphenhübeliweg 21 in die Senioren Residenz Grüneck. Frau Haldimann-Weiss verstarb dort kurz nach einem Schlaganfall am 25. Dezember 2001. Quellen: Archivbestand, Lebenslauf Rudolf Haldimann, NZZ, 28.11.1967 |
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