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Sittenwidrig. In der juristischen Ausbildung an den österreichischen Universitäten wird das Dogma gelehrt, daß der Unterhalt nach Ehescheidung ruht, sobald und solange die berechtigte Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Der Unterhalt steht erst dann wieder zu, wenn die Lebensgemeinschaft nachweislich beendet wurde

Verfasst von: Hofmeister, Lilian
1998 , Heft: 23 , 8-10 S.

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Einrichtung: STICHWORT | Wien
Signatur: Z 373
Verfasst von: Hofmeister, Lilian
In: [sic!]
Schriftenreihe: [sic!]
Jahr: 1998
Heft: 23
Sprache: Nicht einzuordnen
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