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Vorzeigemigrantin darf bleiben : Die 20-jährige Hamburgerin Kate Amayo muss nicht nach Ghana zurück. Härtefallkommission der Bürgerschaft lässt Gnade walten. Neue Regelungen für illegal zu ihren Eltern gereiste Kinder gefordert

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in: taz nord. die tageszeitung
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Einrichtung: belladonna | Bremen
Verfasst von: Veit; Sven-Michael
In: taz nord. die tageszeitung
Sprache: Nicht einzuordnen
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Die Härtefallkommission der Hamburger Bürgerschaft hat entschieden, dass die 20-jährige Hamburgerin Kate Amayo nicht nach Ghana abgeschoben wird. Amayo gilt als Vorzeigemigrantin, sie spricht nahezu akzentfrei Deutsch, machte ihr Abitur mit 1,8 und hat einen Studienplatz im Fach Chemie. Da sie aber als 15-jährige ohne Visum zu ihrer legal in Hamburg lebenden Mutter und den Halbgeschwistern einreiste, hat sie keinen sicheren Aufenthaltsstatus.
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