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"Züchtigung nicht unüblich" : Richterin disqualifiziert sich in Scheidungsverfahren mit Koran-Zitat

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Einrichtung: belladonna | Bremen
In: Weser Kurier
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Eine Richterin wurde für befangen erklärt, weil sie in einem Scheidungsverfahren, bei dem der marokkanische Ehemann seine Frau geschlagen haben soll, auf den Koran verwies. Sie sagte für Muslime sei eine Züchtigung keine unzumutbare Härte, die die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des vorgesehenen Trennungsjahres rechtfertige.
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