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Initiative für Ausländerinnen : Düsseldorf setzt sich für eigenständiges Aufenthaltsrecht ein
Verfasst von:
Voss, Reinhard
in:
1 S.
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Weitere Informationen
| Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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| Verfasst von: | Voss, Reinhard |
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| Sprache: | Deutsch |
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| Laut Ausländergesetz müssen AusländerInnen mindestens drei Jahre mit einem Deutschen oder aufenthaltsberechtigtem Ausländer verheiratet sein, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Auch im Falle einer gewlattätigen Ehe droht im Falle einer Scheidung die Abschiebung. Das will die nordrhein-westfälische Landesregierung ändern. | |
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