Archivgut
Akte
NSV Reichsseminare
1921 - 1949
,
1 Mappe
Weitere Informationen
| Einrichtung: | Alice Salomon Archiv | Berlin |
|---|---|
| Orginaltitel: | Wohlfahrtsschulen Bd. X/43 |
| Bestell-Signatur: | 5-ReiP.106 |
| Jahr: | 1921 - 1949 |
| Sprache: | Deutsch |
| Beschreibung: | |
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1. NSV-Reichsseminar Berlin. Staatlich anerkannte Volkspflegerschule. Leitung: NSDAP. Reichsleitung, Hauptamt für Volkswohlfahrt Berlin.\[W9]\Zeugnis Martin Kotenberg geboren am 22. Juni 1912 in Hamm/Westf. Hat an dem vom Hauptamt für Volkswohlfahrt der Reichsleitung der NSDAP. Veranstalteten ordentlichen Lehrgang für Volkspfleger (Sozialerzieher) vom 1. 4. 1937 - 22. 10. 1938 teilgenommen und die staatliche Prüfung als Volkspfleger (Sozialerzieher) im Hauptfach Wirtschafts- und Berufsfürsorge mit befriedigend bestanden. Berlin, den 22. Oktober 1938.\[W9]\Der Leiter des Amtes für Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Althaus Amtsleiter. Siegel.\[W9]\\[W9]\2. Pädagogisches Zentrum. Gutachterstelle für Deutsches Schul- und Studienwesen (Bisher Hauptstelle für Erziehungs- und Schulwesen). GeschZ: I B 12-221 41-994/73 vom 26. Okt. 1973. An den Senator für Wissenschaft und Kunst - II b F 1 -. \[W9]\Betr.: Nachträgliche Graduierung der Sozialarbeiter; hier: Herr Martin Koten-berg, geb.: 22. 6. 1912. Vorg.: Ihr Schreiben vom 17. 10. 1973 - II b F 1 -.\[W9]\Ein Zeugnis des NSV-Reichsseminars Berlin hat hier noch nicht vorgelegen. Unterlagen über dieses NSV-Seminar sind in unserem Archiv nicht vorhanden. Dagegen haben uns schon mehrere Zeugnisse über die staatliche Prüfung als Volkspfleger (in) von NSV-Seminaren in anderen deutschen Städten vorgelegen. Diese Zeugnisse tragen den Vermerk: "Das NSV-Seminar steht den staatlich anerkannten Frauenschulen für Volkspflege im Altreich gleich (Abschnitt B. Ziff. 2 des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 20. 11. 1940 E IV d 883)." Wenn dieser Hinweis auch auf dem Zeugnis des Herrn Kotenberg fehlt, so hat es sich bei dem NSV-Reichsseminar in Berlin ausweislich des vorgelegten Zeugnisses doch um eine staatlich anerkannte Volkspflegerschule gehandelt. Auch würden wir den von Herrn K. absolvierten Lehrgang (1 Jahr 7 Monate) nicht als Kurzkehrgang bezeichnen. Wie uns aus einem hier vorliegenden vergleichbaren Vorgang bekannt ist, hat die Ausbildung in diesem Fall nach Angaben der Antragstellerin nur 1 Jahr 8 Monate gedauert. Im Übrigen enthalten nur wenige der hier vorliegenden Zeugnisse Angaben über die Ausbildungszeit.\[W9]\Die von Herrn Kotenberg absolvierte Ausbildung dürfte den Vorschriften des Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt über die staatliche Prüfung von Wohlfahrtspflegerinnen vom 22. Oktober 1920 (VMBl. S. 355) in Verbindung mit den Übergangsbestimmungen für die Gestaltung des Unterrichts an den sozialen Frauenschulen (nationalsozialistische Frauenschulen für Volkspflege) vom 27. 1. 1934 (Zentralbl. S. 46) entsprochen haben. Gegen die nachträgliche Graduierung dürften nach hiesiger Auffassung keine Bedenken bestehen. Im Auftrage Lockmann.\[W9]\\[W9]\4. NSV.- Reichsseminar Blumberg. Vorzeugnis. Es wird hiermit bescheinigt, dass Fräulein Elisabeth Schmitz geboren am 31. Oktober 1921 den Lehrgang zur Ausbildung von Volkspflegerinnen am NSV.- Reichsseminar Blumberg, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Volkspflege, besucht hat und vor dem für diesen Lehrgang bestellten Prüfungsausschuss auf Grund der Vorschriften über die staatliche Prüfung als Volkspflegerin die Prüfung im Hauptfach Gesundheitsfürsorge mit "gut" bestanden hat.\[W9]\Diese Bescheinigung wird jedoch mit dem ausdrücklichen Vermerk ausgestellt, dass ihr die staatliche Anerkennung als Volkspflegerin erst erteilt werden kann, sobald die in den §§ 17 und 18 der Vorschriften über die staatliche Prüfung als Volkspflegerin 22. Oktober 1920 näher bezeichneten Bedingungen als erfüll angesehen werden.\[W9]\Blumberg, den 25. Februar 1943. \[W9]\NSV.- Reichsseminar Blumberg. Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Volkspflege. D. von Pflugk Seminarleiterin.\[W9]\\[W9]\5. NSV.- Reichsseminar Blumberg. Vorzeugnis. Es wird hiermit bescheinigt, dass Frau Gudrun von Boetticher, geb. Hadrian geboren am 6. Februar 1916 den Lehrgang zur Ausbildung von Volkspflegerinnen am NSV.- Reichsseminar Blumberg, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Volkspflege, besucht hat und vor dem für diesen Lehrgang bestellten Prüfungsausschuss auf Grund der Vorschriften über die staatliche Prüfung als Volkspflegerin die Prüfung im Hauptfach Gesundheitsfürsorge mit "befriedigend" bestanden hat.\[W9]\Diese Bescheinigung wird jedoch mit dem ausdrücklichen Vermerk ausgestellt, dass ihr die staatliche Anerkennung als Volkspflegerin erst erteilt werden kann, sobald die in den §§ 17 und 18 der Vorschriften über die staatliche Prüfung als Volkspflegerin 22. Oktober 1920 näher bezeichneten Bedingungen als erfüll angesehen werden.\[W9]\Blumberg, den 25. Februar 1943. \[W9]\NSV.- Reichsseminar Blumberg. Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Volkspflege. 5 Namen - Unterschriften (Beglaubigte Abschrift).\[W9]\\[W9]\6. Ausweis für staatlich anerkannte Wohlfahrtspflegerin.\[W9]\Frau Gudrun von Boetticher, geb. Hadrian aus Berlin SW 11, Trebbiner Strasse 9, geboren am 6. Februar 1916 in Doberlug N. L., die den Nachweis der Ausbildung in der Wohlfahrtspflege, Hauptfach Gesundheitsfürsorge, erbracht hat, und die zur Ausübung des Berufes einer Wohlfahrtspflegerin erforderlichen Eigenschaften besitzt, wird hiermit staatlich als Wohlfahrtspflegerin mit der Geltung vom 1. Februar 1949 anerkannt. … Berlin, den 20. Juni 1949 Magistrat von Groß-Berlin Abteilung Gesundheitswesen - Landesgesundheitsamt - Im Auftrage Unterschrift Siegel.\[W9]\\[W9]\9. Bildungsanstalt für sozialpädagogische Frauenberufe des Reichsstatthalters im Warthegau - Gauselbstverwaltung - in Posen. Zeugnis über die Staatsprüfung als Volkspflegerin. Irene Reinhardt geb. am 18. 4. 1920 zu Reval hat die Fachschule für Volkspflegerinnen vom 15. 4. 1942 bis 21. 4. 1944 besucht. Sie hat sich am 18. 4. (1944) nach Maßgabe der Bestimmungen der Prüfungsordnung gemäß Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 18. 1. 1944 der Staatsprüfung als Volkspflegerin unterzogen und die Gesamt-Beurteilung befriedigend bestanden, erhalten.\[W9]\Das Zeugnis berechtigt zur berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit einer Volkspflegerin. Nach Bewährung in der praktischen Volkspflegearbeit kann die staatliche Anerkennung als Volkspflegerin erfolgen. Posen, den 3. August 1944. Unterschrift. Siegel (Direktorin Edith Seite (?).\[W9]\\[W9]\10. NSV.-Wohlfahrtsschule Gau Sachsen (Fachschule) (s. Bd. 5-ReiP.73)\[W9]\\[W9]\11. Lt. Herrn, ehemaliger Schüler des Seminars für Sozialarbeiter, danach Tätigkeit u. a. im Gesundheitsamt Charlottenburg, berichtete, dass das Seminar im Haus IV des PFH im Hochparterre Unterrichtsräume erhielt. Heute Haus I im PFH. Später wurde Einrichtung nach 1935 in die Sophie-Charlotte-Str. 113, Berlin-Charlottenburg, verlegt. Der Name änderte sich in Reichsseminar für Volkspfleger (siehe Zeugnis Kotenberg).\[W9]\Nach dem Bericht von Herrn Golze wurde der Leiter des Seminars für Sozialarbeiter, Oswalt, von Spiewock in einer offiziellen Veranstaltung unter dem Beisein aller Schüler entlassen. (siehe Bd. 5-ReiP.115 (44.)).\[W9]\\[W9]\12. Bernsee, Hans: Einweihung der nationalsozialistischen Reichsjugendheimstätte und des Reichsseminars der NSV in Hohenelse. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 3. Jg., H. 8/1936, 114-117.\[W9]\\[W9]\13. Zulassungsbedingungen für das Reichsseminar Hohenelse. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 3. Jg., H. 9/1936, 143.\[W9]\\[W9]\14. Ausbildungsstätten der NS-Volkswohlfahrt. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 4. Jg., H. 5-6/1937, 72. (Hinweis auf Reichsseminar Rheinsberg für Männer) (siehe Bd. 5-ReiP.65 (83.)).\[W9]\\[W9]\15. Ausbildungsstätten der NSV. für Volkspflege. In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 6. Jg., H. 3/1939, 135. (Hinweis auf Blumberg) (siehe Bd. 5-ReiP.65 (84.)).\[W9]\\[W9]\16. Jokesch, Adolf: Als Schüler auf dem Reichsseminar Hohenelse bei Rheinsberg (Mark). In: Nationalsozialistischer Volksdienst, 4. Jg., H. 3/1936, 33-35. |
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